Was sich für Freiberufler:innen in der neuen Koalition ändern könnte

Analyse des Kooalitionsvertrag für Freiberufler:innen von Verdi-Selbständige

„Die ganz großen Würfe in Sachen Selbstständige sind im Koalitionsvertragvom 24.11.2021 ausgeblieben. – Aber bei dieser Ampel-Konstellation war auch nicht wirklich damit zu rechnen, dass sie die Forderungen der ver.di-Selbstständigen oder auch nur die Kernpositionen zur Bundestagswahl 1:1 umsetzen würde. Trotzdem: Wir sind zufrieden, dass wenigstens einige unserer Forderungen aufgegriffen wurden, die schon viele Jahre auf dem Tisch liegen. […]
Eindeutig zu den positiven Festlegungen gehört, dass " Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden" [Zeile 2462]. Das bringt uns der lang geforderten Gleichbehandlung mit KSK-Versicherten und abhängig Beschäftigten schon ein Stück näher. Konkret würde bei einer Umsetzung bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen das "angenommene Mindesteinkommen" entfallen. Damit würden all jene entlastet, die zwischen 5.400 € und 13.160 € Jahresgewinn haben. – Allerdings sieht der Koalitionsvertrag gleichzeitig vor, dass die Geringfügigkeitsgrenze in Zukunft über auf 520 €/Monat angehoben werden soll.

Offen bleibt einstweilen, ob mit "strikt einkommensbezogen" auch die Baustelle Bemessungsgrundlage adressiert wird: Derzeit zahlen abhängig Beschäftigte ihre Beiträge ausschließlich auf das Erwerbseinkommen, Selbstständige jedoch nach "wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit" und damit auch auf alle anderen Geldzuflüsse. – Wir fordern auch hier eine Gleichbehandlung aller Erwerbs- und Einkommensformen.

Bei der Altersvorsorgepflicht Selbstständiger und den eigentlich notwendigen Schritten in Richtung solidarischer Erwerbstätigenversicherung wird eine Linie der Mini-Schritte fortgesetzt. Die war bereits im vorherigen Koalitionsvertrag angelegt worden und wird nach deren Nicht-Umsetzung nun neu, aber mit weiter gebremstem Schaum angegangen: Die Frage einer zukünftigen Alterssicherung von Beamt*innen und weiteren Erwerbstätigen wird ausgeklammert und (allein) für Selbstständige lediglich die "Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit" und die auch nur für "alle neuen Selbstständigen" angekündigt. Zusätzlich soll eine Karenzzeit von zwei Jahren "bei jeder Gründung" gelten (was auch so interpretiert werden kann, dass versicherungsfrei bleibt, wer alle zwei Jahre neu gründet). Da die Versicherungspflicht nur für Neugründungen gelten soll, ist mit diesen Vorgaben eine Wettbewerbsverzerrung vorprogrammiert. Denn: Wer zur Vorsorge verpflichtet ist, muss diese in den Preis einkalkulieren.

"In der gesetzlichen Rentenversicherung versichert" werden nach den Vorstellungen der aktuellen Koalitionär*innen in Zukunft jene neu Selbstständigen, die das ausdrücklich wollen und jene, die es versäumen, ein insolvenz- und pfändungssicheres Produkt des Finanzmarktes zu wählen, das zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führt. – Die Lobby der Versicherungsvermittler freut sich bereits und sieht, so ein 'Versicherungsbote'-Bericht, ihren "sozialpolitischen Auftrag gestärkt". Das Ziel der ver.di-Selbstständigen jedenfalls – hier ausführlicher erläutert – verfehlt der Koalitionsvertrag um Längen. Es lautet ebenso kurz wie umfassend: "Alle Erwerbstätigen beteiligen sich einkommensbezogen an einer solidarischen Altersvorsorge, die wechselnde Lebenslagen berücksichtigt und generationengerecht ist".

Für manche mag es ein kleiner Lichtblick sein, dass die im Vertrag angedachten Riester-Nachfolgeprodukte, also die – ohne weitere Details – angekündigten zukünftig staatlich geförderten Produkte der privaten Altersvorsorge allen Erwerbstätigen und damit auch Selbstständigen offenstehen sollen [Zeile 2468]. Gleichzeitig werden sich bereits gesetzlich Rentenversicherte auf den Einstieg ihrer Versicherung in eine Kapitaldeckung einstellen müssen. Diese "soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen." [Zeile 2400]

Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bzw. einer Absicherung für auftragslose Zeiten werden ebenfalls kleine Brötchen gebacken. Erwähnt wird lediglich ein erleichterter Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung [Zeile 2261] und die Prüfung, ob und wie dort "ein Zugang ohne Vorversicherungszeit möglich ist". Die lange überfällige Umstellung auf eine Leistung nach Einkommen und Einzahlung wird nicht einmal angedeutet. Nebulös bleibt da die Andeutung, für zukünftige schwere Krisen Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen treffen zu wollen [Zeile 2270], um Selbstständigen "auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können".

Die Dauerbrenner Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbstständigkeit, dürfen nicht fehlen, nachdem die Reform der letzten Legislaturperiode extrem kurz greift. (Sie wurde auf den letzten Drücker verabschiedet und tritt im nächsten April in Kraft. – Details im Ratgeber-Text ab Absatz 4.)

Die Herausforderung einer sinnvollen Statusfeststellung wird im Koalitionsvertrag erneut beschrieben, diesmal mit dem Ziel, "in der digitalen und agilen Arbeitswelt unbürokratisch Rechtssicherheit zu schaffen" [Zeile 2258]. Eine von der FDP in der letzten Legislaturperiode eingebrachte Stanze. Erfreulich ist, dass die vom Arbeits- und Sozialministerium in der Vergangenheit etablierte Beteiligungsorientierung beibehalten werden soll. Angekündigt wird zum Statusfeststellungverfahren ein "Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden, um dieses zu beschleunigen und zu verbessern" [Zeile 2257]. Die ver.di-Selbstständigen sollen also bei den Diskussionen im Boot bleiben und aus unserer Sicht lautet die Herausforderung wie zuvor: Endlich einen Kriterienkatalog zu Statusfragen gesetzlichen zu verankern und dabei Sozial- und Arbeitsrecht zu synchronisieren.

Das Thema Mindesthonorare scheint zumindest auf eine Branche bezogen in der Politik angekommen zu sein. Für Künstler*innen und Kreative will die Koalition "Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufnehmen". [Zeile 4091]. – Das soll der besseren sozialen Sicherung dienen, ist aber in allen Sektoren angebracht, in denen die öffentliche Hand Aufträge vergibt. Ausgesprochen wird der Wille derzeit nur für die abhängige Beschäftigung: "Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden" [Zeile 2331]. – Wir werden weiter darauf drängen, dass diese Logik analog für die Auftragsvergabe an alle Selbstständigen gelten muss.

Ebenfalls übertragbar ist das Bekenntnis, die Entscheidungsfindung (im Bereich Künstler*innen) fundierter zu gestalten durch "statistische Berichterstattung zur sozialen Lage" [Zeile 4089], generell eine bessere Absicherung zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Als Branchen-Besonderheit ist in dem Block "Soziale Lage in Kunst und Kultur", in dem diese Bekenntnisse stehen, hervorzuheben, dass die Koalition plant, eine von uns massiv vorangetriebene Sonderregelung bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu verstetigen, konkret: "die erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit erhalten" [Zeile 4093]. Das entspricht der Regelung, die am 24.11.21 auf das Jahr 2022 ausgeweitet wurde, wonach die Versicherung über die KSK auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in nicht-künstlerischen Bereichen erhalten bleibt, wenn diese maximal 1.300 € Gewinn einbringen. Dennoch gehen die Forderungen der Kultur-und Medienschaffenden in ver.di in Sachen Zuverdienst über die Corona-bedingten Ausnahmeregelungen hinaus. Sie fordern, dass die Kranken- und Pflegeversicherung dauerhaft und ohne die derzeitige Einkommens-Obergrenze von 1.300 € über die KSK läuft, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. So ist es bei einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung geregelt und sollte es auch sein, wenn ihr nebenbei in anderen Bereichen selbstständig arbeitet.
Analyse des Kooalitionsvertrag für Freiberufler:innen von Verdi-Selbständige

Ein paar restliche Vorhaben, die im Koalitionsvertrag Selbstständige erwähnen, sind eher kursorisch und bedürfen keiner intensiven Kommentierung:

  • Zeile 870: "Wir werden die konkreten Rückzahlmodalitäten der Corona-Hilfen prüfen." Ein eigentlich sehr wichtiges Thema - als versprengter Einschub in einem kurzen Text unter der Zwischenüberschrift "Einzelhandel" verarbeitet ...
  • Zeile 841f: "Förderprogramme und Investitionszuschüsse sollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein."
  • Zeile 904: "Wir ermöglichen einen vereinfachten, rechtssicheren Zugang für Startups und junge Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen."
  • Zeile 2363: "Digitale Plattformen sind eine Bereicherung für die Arbeitswelt, deswegen sind gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig. In diesem Sinne überprüfen wir bestehendes Recht und verbessern die Datengrundgrundlagen. Dazu führen wir den Dialog mit Plattformanbietern, -arbeitern, Selbständigen sowie Sozialpartnern." – Ein Bereich, an dem ver.di mit ihren Mitgliedern als auch als Sozialpartei bereits eng dran ist.
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Ihr seht: Jetzt kommt es darauf an, der Ampel auch einen Kompass mitzugeben, damit sie den Titel ihres Koalitionsvertrags "Mehr Fortschritt wagen" mit Leben erfüllt. Gemeinsam können wir einfordern und dafür sorgen, dass wir tatsächlich auch zum sozialen Fortschritt – auch für Selbstständige – kommen. Eben zu einem sozial gerechten "Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" wie es die Koalitionär*innen im Untertitel ihres Vertrags versprechen.

Lasst uns gemeinsam daran arbeiten! Und meldet Euch gern mit Kommentaren, Anregungen, Diskussionsbeiträgen!
Grüße aus dem Maschinenraum deiner Gewerkschaft schicken Veronika und Gunter aus dem Referat Selbstständige"