Unter folgendem Link findet ihr einen Artikel des Verbandes der Gründer und Selbständigen:
"Obwohl [...] der Eindruck entstehen konnte, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Art Lohnfortzahlung für abhängig Beschäftigte handelt, steht der Anspruch tatsächlich auch Selbstständigen zu. Das Infektionsschutzgesetz (§1a) spricht ausdrücklich von „erwerbstätigen Sorgeberechtigten“. [...]
Die Voraussetzungen für den Anspruch sind
- die Schule oder Kindertagesstätte eures Kindes wurde aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen und
- das Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt oder behindert und auf fremde Hilfe angewiesen und
- das Kind musste in der Zeit der Schließung selbst zu Hause betreut werden, weil
- eine anderweitige, zumutbare Betreuung (z.B. durch das andere Elternteil, das in Kurzarbeit ist) nicht sichergestellt werden kann und
- ihr dadurch einen Verdienstausfall erleidet."
Hier gehts zum onlineantrag
https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html