Für die Selbständigen unter uns:
Denkt dran, dass trotz der diskutierten Besserungen bei der faireren Beitragsbemessung sich nun zum Jahr 2018 auch folgendes geändert hat: Die Beitragsfestsetzung ist ab dem Steuerjahr 2018 nur noch vorläufig. Das kann für einige vorteilhaft sein, für andere aber zu bösen Überraschungen und hohen Nachzahlungen führen. Denn sonst ging die Rückzahlung immer nur bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Steuerbescheids, und nun zum Stichtag. 1.1.
Mehr hier: "Ab Januar 2018 gibt es eine entscheidende Veränderung für die Beitragsberechnung von freiwillig versicherten Selbständigen. Die Neuregelung im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgegestz (HHVG) bewirkt, dass die Krankenkassenbeiträge fortan vorläufig festgesetzt werden und erst später anhand des Steuerbescheids angepasst werden. Das hat dann Rückerstattungen oder Nachzahlungen zur Folge. Die Beiträge Selbständiger passen sich damit stärker an die individuelle Einkommenslage an. Besonders für Verdiener nahe der Geringfügigkeitsgrenze (425,00 EUR) und der Mindestbeitragsgrenze (2.231,25 EUR pro Monat) kann es zu existenzbedrohlichen Nachzahlungen kommen."
DESHALB, wer dieses Jahr noch etwas zu investieren hat, sollte, das noch in den nächsten Tagen tun.
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenkasse-selbstaendige#