Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ein: leichte Verbesserungen in NRW

Liebe Selbständige (in NRW),

Anbei erfreuliche neue Informationen zur geplanten Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe (Stand 22.08.2020):

"Das Land Nordrhein-Westfalen setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge.

Die Verbesserungen im Überblick:

· Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden.

· Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.

· Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.

· Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten.

Fragen zum Verfahren können an die Mitarbeiter der Hotline des Landeswirtschaftsministeriums NRW unter 0211-7956 4995 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.wirtschaft.nrw

Hier werden Sie in Kürze die wichtigsten Fragen und Antworten finden:

 

· Soforthilfe 2020 Rückmeldeverfahren

Auf der städtischen Internetseite informiert die Bonner Wirtschaftsförderung ebenfalls fortlaufend aktualisiert über die Hilfen und Unterstützungsleistungen der öffentlichen Einrichtungen für die Wirtschaft in Zeiten von Corona. https://www.bonn.de/themen-entdecken/wirtschaft-wissenschaft/index.php

Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratungen zur Zeit noch ausschließlich telefonisch anbieten. Sie erreichen uns unter Telefon 0228 77 4000 oder per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@bonn.de.

Des Weiteren möchten wir auf die gemeinsame Hotline der Wirtschaftsförderung Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises, sowie der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Kreishandwerkerschaft hinweisen, die insbesondere Rückfragen zur NRW-Soforthilfe und der Überbrückungshilfe NRW unter der Tel.-Nr.: 0228 2284228 beantworten.

Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Geschäftspartner*innen weiter, für die diese Informationen ebenfalls relevant sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag  Ihre Bonner Wirtschaftsförderung"

Bundesstadt Bonn I Amt für Wirtschaftsförderung ITelefon +49(0)2 28.77 40 00E-Mail wirtschaftsfoerderung@bonn.de I Internet www.bonn.de