neuer Ratgeber zu Sozialversicherungsfragen für Promovierende

"Die Dauer einer Promotion variiert je nach Fachgebiet. Grundsätzlich lässt sich aber
sagen, dass diese im Durchschnitt bei mehr als drei Jahren liegt, trotz aller politischer
Reformen in jüngster Zeit. Für die Promovierenden ist dies eine lange Zeit, in der der
Lebensunterhalt durch Einkommen, Stipendien, Unterstützungsleistungen Dritter
oder durch Kredit finanziert werden muss. Daneben ist es unumgänglich, dass
Promovierende auch einige Gedanken an die soziale Absicherung und damit an das
gesetzliche Sozialversicherungssystem (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentensowie
gesetzliche Unfallversicherung) verwenden.

Für viele Promovierende stellt sich die Frage nach den gesetzlichen Sozialversicherungen
oft zum ersten Mal, da die Promotion häufig direkt an das Studium angeschlossen
wird. Für Studierende hat der Gesetzgeber vereinfachende und begünstigende
Sonderregelungen getroffen, so dass Studierende sich in vielen Fällen nicht detailliert
mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen befassen müssen.
Für Promovierende finden sich keine besonderen Regelungen im
Sozialgesetzbuch.
Über die Behandlung der Promovierenden finden sich dagegen keine besonderen
Regelungen in den Büchern des Sozialgesetzbuches. Auch die bestehende Möglichkeit,
sich nach der Maßgabe der entsprechenden Landeshochschulgesetze bei einer
Hochschule als „Promotionsstudent*in“ einzuschreiben, hat keinen Einfluss auf die
Stellung im sozialen Sicherungssystem. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen richtet
sich somit nach den allgemeinen Regeln und demnach nach der Art des erzielten
Einkommens. Je nachdem, ob der Lebensunterhalt durch Bankkredit, Zuwendungen
aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, Stipendium, selbständige Tätigkeit oder
abhängige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bestritten wird, können sich Unterschiede
ergeben.
Dieser kleine Ratgeber soll aufzeigen, welche Konsequenzen sich für Promovierende
aufgrund des gewählten Finanzierungsmodells im Hinblick auf die einzelnen Bereiche
des Sozialversicherungssytems ergeben und was in den jeweiligen Fällen zu beachten
ist. Dabei sollen die Gesetzesverweise den Interessierten einen Zugang zur Beantwortung
speziellerer Fragen erleichtern."