Konfessionangabe bei Bewerbung NICHT mehr rechtmäßig?!

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Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag, 17.4.2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle die Religionszugehörigkeit fordern dürfen! Konkreter Aufhänger war eine Klage vor dem EuGH, ob eine konfessionsgebunde Stellenausschreibung bei einer kirchlichen NGO diskriminierend ist. Die Bewerberin sah sich benachteiligt und klagte erfolgreich wegen religiöser Diskriminierung auf eine Entschädigung, da sie die fehlende Mitgliedschaft in einer  christlichen Kirche in Deutschland als Grund vermutete, dass sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.

Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur zur Bedingung gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Das ist gerade für den NGO-Bereich ein großer Schritt nach vorn, denn hier sind über 50% kirchlich getragen oder finanziert!

Insgesamt arbeiten über 1,5 Millionen Menschen bei krichlich getragenen Arbeitgebern.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/eugh-kirchliche-arbeitgeber-duerfen-konfession-nicht-immer-fordern

https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-religion-103.html