Für viele Eltern von uns geht das Jonglieren zwischen Arbeit, homeschooling und homekindergardening noch etliche Wochen bis Monate so weiter. In NRW geht der Kita-Regelbetrieb erst im September weiter. Also erscheint der Antrag bei Verdienstausfall wegen Schul- und Kitaschließungen für immer mehr Betroffene in Frage zu kommen, sowohl angestellt als auch freiberuflich. Es geht um eine Gehalts oder Gewinnerstattung von 67%. Für Angestellte können die Arbeitgeber jetzt schon online den Antrag (auch rückwirkend) stellen, und für die Selbständigen kommt er in den nächsten Tagen (Stand 5.5.2020). Hab die Infos hier kurz reinkopiert von dieser Website des Infektionsschutzgesetzes. https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html
Inhalte dieser Seite
- Wie läuft die Antragstellung ab?
- Für welche Bundesländer kann der Antrag hier gestellt werden?
- Welche Behörde ist für meinen Antrag zuständig?
- Wie stelle ich den Antrag?
- Wohin schicke ich meinen Antrag?
- Wie wird mein Antrag bearbeitet?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Arbeitgeber und Selbstständige können über diese Webseite eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Schul- oder Kitaschließung entstanden sind.
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung von ihren Arbeitgebern als Lohnfortzahlung.
- Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend über den Antrag erstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmer*innen gemeinsam stellen.
- Selbstständige und Heimarbeiter*innen können den Antrag selbst stellen.
Sie können den Antrag komfortabel und papierlos direkt in Ihrem Browser stellen. Die angegebenen Daten werden elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt und anschließend im Online-Antrag gelöscht. Die für die Bearbeitung erforderlichen Daten werden von der zuständigen Behörde im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.
Für Selbstständige und Heimarbeiter*innen wird die Antragstellung über diese Webseite in wenigen Tagen möglich sein. Dann stehen Ihnen an dieser Stelle sowohl der Online-Antrag als auch das PDF-Formular für die Antragstellung nach §56 Abs. 1a für Selbstständige zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Zeit, um die für die Antragstellung erforderlichen Nachweise zusammen zu stellen.