Hilfen für Honorarkräfte in der Weiterbildung - Unklare Situation für die Solo-Selbstständigen

Von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW kam gestern noch mal ein Beitrag, der die unklare Situation für Solo-Selbständige in NRW aufdröselt und politische Forderungen beinhaltet. Vielleicht ist da für einzelne noch neues dabei. https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/hilfen-fuer-honorarkraefte-in-der-weiterbildung.html

Wichtiger Punkt - nicht nur für NRW:
Es ist jeweils bis zum Monatsende möglich Hartz4/ALGII für den zurückliegenden Monat zu beantragen. Also spätestens am 30.4. für den kompletten April beantragen. Das geht formlos und es gibt z.B. von der GEW in Bayern ein Musterschreiben (https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/ALGII-Corona.pdf). Den ganzen „richtigen“ Papierkram kann man dann nachreichen. Meine Info ist, dass man nach dem formlosen Antrag auch noch wieder zurückrudern kann. Die strategische Überlegung und Empfehlung der Gewerkschaft ist, erst mal vorsorglich Bedarf geltend machen. Denn wenn z.B. im Mai klar werden sollte, dass die Soforthilfen definitiv nicht für Lebensunterhalt sind, kann man dann nicht mehr rückwirkend für April Kohle (Hartz4/ALGII) beantragen.

Viele Grüße
Annika