Anteilige Rückzahlung der CoronaSoforthilfe und neues Überbrückungsgeld

Liebe Freiberufler*innen, die während der Coronakrise starke Arbeitsbeeinträchtigungen haben...

NRW Überbrückungshilfe plus

"Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).

Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes und gewährt aus Mitteln des Landes zusätzliche Unterstützung, die NRW Überbrückungshilfe Plus. Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, erhalten - über die Überbrückungshilfe hinaus - eine einmalige Zahlung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens."

· https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Es sind ausschließlich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt, Anträge zu stellen. Die Antragsstellung beim Bund erfolgt über dieses Portal:

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Hier zudem eine Zusammenstellung der Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren nach Ablauf des Soforthilfezeitraums und Rückforderungen der Coronasoforthilfe

"Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger in Kürze eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten."

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

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Meine Einschätzung: Politisch gesehen ist diese Änderung der Spielregeln während des Spiels ein Unding und es wird sicher Klagewellen geben. Verdi Soloselbständige und  der Verband der Gründer und Selbständigen  https://www.vgsd.de/ werden uns auf dem Laufenden halten.

Der ganz praktische Tipp von Verdi ist, die Rückmeldefrist bis zum 30.09. auszureizen, da ggf. Klageverfahren bis dahin Erfolg hatten.

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